Wenn Sie möchten, dass die KITA-Betreuung Ihres Kindes vom Land Berlin bezuschusst wird, benötigen Sie einen KITA-Gutschein. Die Jugendämter vergeben die Gutscheine nach festgelegten Kriterien wie zum Beispiel Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern.
Weitere Informationen zum Gutscheinverfahren finden Sie hier:
Auf dem Gutschein wird u. a. angegeben, wie viele Stunden Ihr Kind täglich betreut werden kann und welchen finanziellen Beitrag Sie selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen.
Ein Antragsformular zur Beantragung eines Kitagutscheines finden Sie hier:
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